Wie wir zusammenarbeiten
RAHMENBEDINGUNGEN
Terminvereinbarung
Absagen
Dauer und Umfang
Nach einem erfolgreichen Erstgespräch, in dem Sie beschlossen haben eine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch nehmen zu wollen, können wir direkt mit den weiteren Einheiten beginnen. Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und findet zu meist regelmäßig statt (z. B. 14-tägig). Je nach Anliegen können Behandlungseinheiten aber auch lose übers Jahr stattfinden (in aktuell herausfordernden Situationen) oder auch zu mehreren Einheiten in Folge (um ein definiertes Ziel zu erreichen). Die Frequenz und Dauer der Behandlung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Maßgeblich beteiligt an der Erreichung Ihres Ziels sind natürlich auch die eigene Motivation, Mitarbeit sowie Ihre persönlichen Möglichkeiten und Ressourcen. Und natürlich beeinflussen auch Ihre Beschwerden und Symptome den Verlauf dieses Prozesses.
Honorar und Bezahlung
Einzelsetting:
€ 120,00 Klinisch-Psychologische Behandlung (50 Min)
€ 200,00 Klinisch-Psychologische Behandlung (90 Min)
Paarsetting:
€ 250,00 Psychologische Paarberatung (90 min)
Sie können nach jeder Einheit per Kartenzahlung oder Bar direkt in der Praxis bezahlen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind klinisch-psychologische Behandlungen offiziell im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert, wodurch ein Kostenzuschuss der Sozialversicherungsträger möglich ist. Hierfür bedarf es einer ärztlichen Untersuchung, die spätestens VOR der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachgewiesen ist und durch eine ärztliche Zuweisung vorliegt.
Die Kostenzuschüsse der einzelnen Kassen für Einzelsitzungen (50 min):
€ 33,70 (ÖGK) Österreichischen Gesundheitskasse
€ 45,00 (SVS) Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
€ 46,60 (BVAEB) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Verschwiegenheit
Um einen geschützten und vertrauenswürdigen Rahmen gewährleisten zu können, unterliege ich als Klinische- und Gesundheitspsychologin der Verschwiegenheit über alle in der Ausübung meines Berufs anvertrauten Geheimnisse. Dies ist im Psychologengesetz 2013, § 37 geregelt.