
Wie wir zusammenarbeiten
RAHMENBEDINGUNGEN
Terminvereinbarung
Absagen
Dauer und Umfang
Nach einem erfolgreichen Erstgespräch, in dem Sie beschlossen haben eine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch nehmen zu wollen, können wir direkt mit den weiteren Einheiten beginnen. Eine Behandlungseinheit dauert 50 Minuten und findet zu meist regelmäßig statt (z. B. wöchentlich oder 14-tägig). Je nach Anliegen können Behandlungseinheiten aber auch lose übers Jahr stattfinden (in aktuell herausfordernden Situationen) oder auch zu mehreren Einheiten in Folge (um ein definiertes Ziel zu erreichen). Die Frequenz und Dauer der Behandlung hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Maßgeblich beteiligt an der Erreichung Ihres Ziels sind natürlich auch die eigene Motivation, Mitarbeit sowie Ihre persönlichen Möglichkeiten und Ressourcen. Und natürlich beeinflussen auch Ihre Beschwerden und Symptome den Verlauf dieses Prozesses.
Honorar und Bezahlung
Einzelsetting:
Psychologische Therapie (50 Min) = € 100,-
Psychologische Therapie (90 Min) = € 180,-
Paarsetting:
Psychologische Paarberatung (90 min) = € 200,-
Sie können nach jeder Einheit per Kartenzahlung oder Bar direkt in der Praxis bezahlen. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse ist leider nicht möglich (klinisch-psychologische Behandlungskosten bzw. die Psychologische Therapie sind in Österreich NOCH keine Kassenleistungen - wenn Sie dies ändern möchten, können Sie sich an der Petition des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen beteiligen).
Ein Vorteil dieser Privatleistung ist jedoch, dass all Ihre Diagnosen, Daten und Verlaufsprotokolle unter Verschluss bleiben, da ich nicht verpflichtet bin diese weiterzuleiten. Viele Klient:innen haben zum Ausgleich der nicht möglichen Kostendeckung durch die österreichische Sozialversicherungen eine Privatversicherung abgeschlossen, durch welche ein Großteil der Behandlungskosten rückerstattet werden kann.
Verschwiegenheit
Um einen geschützten und vertrauenswürdigen Rahmen gewährleisten zu können, unterliege ich als Klinische- und Gesundheitspsychologin der Verschwiegenheit über alle in der Ausübung meines Berufs anvertrauten Geheimnisse. Dies ist im Psychologengesetz 2013, § 37 geregelt.